Alles Leben ist Chemie – Wieso SVHCs bedenklich sind

Manche Chemikalien sind mehr Fluch als Segen für uns und unsere Umwelt: die sogenannten SVHCs (Substances of very high concern bzw. besonders besorgniserregende Substanzen).

Wir profitieren in vieler Hinsicht vom Einsatz synthetischer Chemikalien. Das Leben ist einfacher und bunter geworden, die Material- und Produktvielfalt immens gestiegen.
Die Schattenseite: Schadstoffe sind heutzutage allgegenwärtig. Sie werden im Körperfett von Eisbären ebenso gefunden wie in menschlicher Muttermilch – und ihre Auswirkungen sind unübersehbar.
In der EU werden deshalb besonders besorgniserregende Substanzen auf eine Liste gesetzt. Diese sollen mehr und mehr vom Markt verdrängt werden.

Die chemische Industrie – eine Wachstumsbranche

Ihr weltweiter Umsatz wird 2030 beinahe das Doppelte von jenem im Jahr 2017 betragen. Schwerpunkt des Wachstums ist der asiatische Raum, vor allem China, aber auch in Europa werden im Jahr 2030 weit mehr Chemikalien erzeugt werden als heute.
Die Folgen der Ausbreitung von schädlichen Chemikalien sind bereits jetzt unübersehbar: So treten in den letzten Jahrzehnten immer häufiger Fortpflanzungs- und Entwicklungsstörungen auf. Es wurde nachgewiesen, dass bei europäischen Männern die Zahl der Spermien pro Milliliter Samenflüssigkeit seit den 70er Jahren um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist, was zumindest teilweise mit hormonschädlichen Chemikalien in Verbindung gebracht wird. Auch neuronale und kognitive Störungen wie ADHS sind im Steigen begriffen, ebenso die Zahl der Krebserkrankungen.

Wie kommt ein Schadstoff auf die SVHC-Liste?

Für die Identifikation einer Chemikalie als SVHC genügt es aber nicht, dass sie eine oder mehrere der genannten Eigenschaften besitzt. Es muss noch nachgewiesen werden, dass sie in großen Mengen eingesetzt wird, trotzdem es Alternativen gäbe. Nach mehreren Schritten, einer öffentlichen Konsultation und dem Einholen von Expertenmeinungen entscheidet schlussendlich die EU-Kommission, ob der Stoff tatsächlich in die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen wird. Aktualisierungen dieser Liste finden üblicherweise halbjährlich – im Dezember und Juni – statt. Zurzeit (August 2021) sind 219 Stoffe bzw. Stoffgruppen als besonders besorgniserregend gelistet. Da diese Liste doch recht langsam wächst, haben europäische Umwelt- und Arbeitnehmer*innenschutzorganisationen eine alternative Liste, die sogenannte SIN-List, veröffentlicht. Hier werden jene Chemikalien zusammengestellt, die die genannten gefährlichen Eigenschaften besitzen (ohne weitere Bedingungen) – hier finden sich 996 Einträge, also mehr als das Vierfache…  
 

Was bedeuten die besonders besorgniserregenden Eigenschaften von SVHCs genau?

Eine Chemikalie wurde als “besonders besorgniserregend” identifiziert. Und nun?

Für einige Stoffe gelten bereits Verbote und Beschränkungen, für einen Großteil der SVHCs gilt das aber nicht.

Mit der Aufnahme in diese Liste müssen die Firmen, die die Stoffe erzeugen oder einsetzen, vorerst nur verschiedene Informationspflichten erfüllen. In den Sicherheitsdatenblättern für einzelne Chemikalen oder Gemische müssen die SVHCs über bestimmten Konzentrationsgrenzen genannt werden. Für Alltagsprodukte, wie Spielzeug, Textilien, Elektronik u.ä., gilt: Alle professionellen Verwender müssen bei der Lieferung davon informiert werden, wenn über 0,1 % eines SVHCs enthalten ist. Für Konsument*innen wurde dafür ein Informationsrecht eingeräumt: nach einer Anfrage müssen die Firmen sie innerhalb von 45 Tagen darüber informieren. Um diese Anfrage zu erleichtern, wurde die App Scan4Chem entwickelt, an der der VKI beteiligt ist. Ebenso gibt es seit kurzem eine Datenbank der ECHA (Europäische Chemikalienagentur), in die diese Informationen eingetragen werden müssen. 

Weiters ist es möglich, dass die SVHCs in einem zweiten Schritt im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden. Sie sind also Kandidaten dafür; daher wird für die Liste der SVHCs auch der Begriff “Kandidatenliste” verwendet. Sobald eine Chemikalie hier aufgenommen wurde, müssen Firmen, die sie erzeugen oder einsetzen wollen, dafür eine Zulassung beantragen. Hier sind bis jetzt 54 Chemikalien eingetragen.

Was ist davon zu halten?

Schon die Informationspflichten weisen die Hersteller darauf hin, wohin die Reise gehen könnte. Daher wird hier durchaus bereits Druck auf die Firmen ausgeübt, diese Chemikalien zu ersetzen, was auch teilweise passiert. Das, und das Auskunftsrecht für Verbraucher ist ein (kleiner) Schritt in die richtige Richtung. Aber reicht das?

Großen Teilen der Bevölkerung ist das Auskunftsrecht unbekannt, und es ist in seiner Ausgestaltung ziemlich unpraktisch. Bei näherer Betrachtung kann es ohnehin nicht in der Verantwortung der Verbraucher liegen, sich darum zu sorgen, dass keine bedenklichen Chemikalien in alltäglichen Produkten enthalten sind. Denn sie sollten dort gar nicht enthalten sein!

SVHCs in Alltagsprodukten sollten so rasch wie möglich durch unbedenkliche Alternativen ersetzt und in einer Übergangsphase klar gekennzeichnet werden. Die EU hat in der Chemikalienstrategie zur Nachhaltigkeit vom Oktober 2020 angekündigt, dass ein entsprechendes Verbot der schädlichsten Chemikalien in Verbraucherprodukten mit wenigen Ausnahmen eingeführt werden soll – hoffen wir, dass das nicht nur ein Lippenbekenntnis ist.

Welche Chemikalien sind “besonders besorgniserregend”?

Beispiele:

  • Phthalate, auch Phthalsäureester, sind eine Gruppe von 40 Substanzen. Sie werden hauptsächlich als Weichmacher in PVC, aber auch in Kosmetika und Farben eingesetzt. Manche dieser Chemikalien sind harmlos, aber einige sind sehr bedenklich für den Menschen und/oder die Umwelt. Unter anderem können sie hormonelle Systeme oder Krebs erzeugen bzw. die Fruchtbarkeit stören. Daher sind 11 dieser Stoffe SVHCs. Seit dem 7. Juli 2020 dürfen in fast allen Erzeugnissen maximal 0,1 % von 4 dieser Weichmacher (DEHP, DBP, BBP und DiBP) einzeln oder in Summe enthalten sein. Darüber hinaus gelten Beschränkungen und Verbote schon länger in Spielzeug, Babyartikeln und Kosmetika.
    Test, VKI 2019Von 10 Sexspielzeugen enthielt eine mitgelieferte Maske zu einem Vibrator hohe Konzentrationen an 2 SVHCS: DEHP und  SCCPs (s.u.). 
  • SCCPs (short-chain chlorinated Paraffins). Kurzkettige Chlorparaffine sind nicht nur SVHCs, sondern auch POPs (langlebige organische Schadstoffe) gemäß der Stockholm Konvention. Sie zählen somit zu den ca. 30 gefährlichsten Chemikalien bzw. Gruppen an Chemikalien weltweit. Sie wirken bereits in sehr geringen Konzentrationen giftig für Wasserorganismen, stören Hormonsysteme und sind im Verdacht, krebserzeugend zu wirken. Kurzkettige Chorparaffine werden als Weichmacher und Flammschutzmittel in PVC verwendet, ebenso als Schmiermittel beim Metall-Schneiden. Gemäß der POPs-Verordnung sind sie ab 0,15 % in Produkten verboten.
    Test, VKI 2018In einem Kinderbuggy wurden im Griff SCCPs in einer Konzentration von über 2 % gefunden. Der gesetzliche Grenzwert war überschritten und der Buggy somit nicht verkaufsfähig. Er wurde nach Bekanntwerden dieser Ergebnisse aus dem Verkauf genommen.
  • DecaBDE (Decabromdiphenylether). Dieses Flammschutzmittel wurde besonders bei Kunststoff- und Textilerzeugnissen, aber auch in Klebstoffen, Dichtmassen, Beschichtungen und Druckfarben eingesetzt. Aufgrund seiner negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt wurde es nicht nur als SVHCs klassifiziert, sondern ebenso in die Liste der POPs aufgenommen. DecaBDE wirkt als Nervengift bei Säugetieren wie auch bei Menschen und wurde sogar in abgeschiedenen Regionen sowie in Muttermilch nachgewiesen, da es eine sehr persistente, sehr bioakkumulierende und auch giftige Substanz ist. DecaBDE darf seit dem 2. März 2019 weder bei der Produktion verwendet noch in Verkehr gebracht werden (als Bestandteil eines anderen Stoffs, als Gemisch oder als Erzeugnis oder als Teil eines Erzeugnisses, in Konzentrationen von ≥ 0,1 Gewichtsprozent).
    Test, Global 2000, 2019: Es wurden 11 künstliche Christbäume, 4 Lichterketten und 11 Christbaumkugelsets getestet. Bei der Hälfte der Produkte (13) wurde mindestens ein SVHC nachgewiesen. 10 dieser 13 Produkte wären gar nicht verkehrsfähig gewesen. Besonders schockierend waren Ergebnisse wie 27 % bzw. 24 % DEHP, 2,2 % SCCPs oder 0,92 % DecaBDE.
  • Cyclische Siloxane. Sie sind besonders besorgniserregend, weil sie sich in Organismen stark anreichern und sehr schwer abbaubar sind. Sie sind auch für Wasserorganismen giftig und dürfen deshalb in abwaschbaren Kosmetika wie Seifen und Shampoos nicht zu über 0,1 % eingesetzt werden. Beim Menschen gibt es den starken Verdacht, dass Cyclische Siloxane das Hormonsystem schädigen und dadurch die Fruchtbarkeit stören können.
    Test, VKI 2020: Bei einem Trinkwasserflaschen-Test wurden in 2 von 11 Trinkflaschen-Dichtungsringen Cyclische Siloxane gefunden.
  • PFAS = polyfluorierte Alkylsubstanzen sind Industriechemikalien, die sich in der Umwelt anreichern und vom Menschen über die Nahrungskette aufgenommen werden können. Einige wurden als SVHCs identifiziert, wenige als POPs. Sie sind die Grundbausteine von Teflon und Goretex, und werden u.a. in wasser- und fettabweisende Innenbeschichtungen von Papier- und Kartonverpackungen verwendet. Diese sogenannten „forever chemicals“ zählen zu den problematischsten Umweltschadstoffen, die derzeit (noch) im Einsatz sind. Beim Menschen werden sie erst nach Jahren aus dem Körper ausgeschieden, haben negative Auswirkungen auf die Leber, den Fettstoffwechsel, die Reproduktion, das Immunsystem und die Schilddrüse. Bedrohlich ist auch, dass bei einer Belastung mit PFAS die Wirkung von Impfstoffen bei Kindern abnimmt.
    Test, VKI 2021: In Einweggeschirr wurden neben anderen Schadstoffen auch PFAS nachgewiesen. 

Was kannst Du dagegen tun?

Die EU-Kommission hat sich vorgenommen, bis ins Jahr 2050 neben dem Erreichen der Klimaneutralität auch Schadstoffe in Luft, Wasser und Boden soweit zu reduzieren, dass sie keine schädlichen Einflüsse mehr haben (Zero Pollution Action Plan). Hoffen wir, dass das zumindest teilweise gelingt, Zweifel sind allerdings angebracht…

Einer von mehreren Ansätzen, die Erzeugung und Verbreitung von Schadstoffen zu verhindern, wurde in der EU-Chemikalienverordnung bereits im Jahr 2007 festgelegt: Chemikalien, die aufgrund ihrer Eigenschaften langfristige und irreversible Schäden auf die menschliche Gesundheit oder Umwelt verursachen können, werden als SVHCs identifiziert. Dabei geht es um folgende Eigenschaften:

  • Krebserregend
  • Erbgutschädigend: Kann Veränderungen des Erbguts in Körperzellen oder Ei- bzw. Samenzellen verursachen
  • Fortpflanzungsgefährdend: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen
  • Kann bei längerem oder wiederholtem Kontakt Organe beim Menschen schädigen
  • Allergieauslösend über die Atemwege und die Haut
  • Endokriner Disruptor: Kann das menschliche Hormonsystem beeinträchtigen
  • PBT: persistent*, bioakkumulierend** und giftig
  • vPvB: sehr persistent*, sehr bioakkumulierend**
  • PBT / vPvB : sehr persistent*, sehr bioakkumulierend** und giftig
  • Endokriner Disruptor: Kann Hormonsysteme in der Tierwelt beeinträchtigen
  • Andere, vergleichbar besorgniserregende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit (und/oder) die Umwelt. So stehen einige Chemikalien auf der Liste, die persistent und giftig sind, sich aber nicht in Organismen anreichern, sondern mobil und wasserlöslich sind.

        *persistent: schwer abbaubar  **bioakkumulierend: reichert sich in Organismen an

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